Verlassenschaftsverfahren

Der Notar als Gerichtskommissär

Auch in diesem Tätigkeitsbereich fungiert der Notar als unparteilicher Berater für alle Beteiligten und sorgt dafür, dass Sie zu ihrem Recht kommen. Am Beginn eines jeden Verlassenschaftsverfahrens, welches der Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Bezirksgerichtes durchführt, steht bei jedem Todesfall eine zwingend und ausschließlich vom Gerichtskommissär zu erstellende Todesfallaufnahme.

Unser Notariat ist auch im Verlassenschaftsverfahren stets bemüht, objektiv und unparteilich Lösungen mit allen Beteiligten zu erarbeiten um den „Familienfrieden“ zu erhalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Die erforderlichen Anträge beim Grundbuch und Firmenbuch nehmen wir gerne in Ihrem Auftrag vor.