Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschrift gehören zum täglichen Arbeitsbereich eines Notars. Bei einer Beglaubigung der Unterschrift wird die Identität der unterzeichnenden Person überprüft, weshalb die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich ist. 

Amtliche Lichtbildausweise sind beispielsweise:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Identitätsausweis
  • Waffenpass

Um bei einer Beglaubigung Ihrer Unterschrift die Wartezeit im Notariat so kurz wie möglich zu halten, ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung.
Kurzfristige Beglaubigungstermine stellen in unserem Notariat kein Problem dar.